Private Krankenkassen

Mein Behandlungshonorar richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Mein Stundenhonarar nach der GebüH liegt bei 120 Euro.
Selbstverständlich hängen geringe Abweichungen des Honoras von der jeweiligen Behandlungsmethode ab.

Die Behandlungskosten werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und den privaten Zusatzversicherungen für Heilpraktiker/innen übernommen.

Die Höhe der Kostenerstattung richtet sich  nach Ihrem abgeschlossenen Versicherungsvertrag.
Für meine Behandlungen  ist keinerlei Verordnung durch einen Arzt notwendig, da ich als Heilpraktikerin Diagnose und Rechnung unabhängig stellen kann. Es ist demnach kein Rezept nötig.
Das zwischen Heilpraktiker/in und Patient/in vereinbarte Honorar ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe der Patient von Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen Erstattungen erhält oder nicht.

Gesetzliche Krankenkasse:

Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich. Für gesetzlich Versicherte empfiehlt es sich, eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abzuschließen. Sie können mich gerne um Auskunft fragen.

Kosten Selbstzahler/innen:

Mein Stundenhonorar für  Selbstzahler/innen beträgt 95 Euro.