Gesetzliche und private Krankenkassen
Kostenerstattung
Private Krankenkassen
Private Krankenversicherungen & Kostenerstattung
Mein Honorar richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
In der Regel liegt der Stundensatz bei 120 Euro. Je nach angewandter Methode kann es zu kleineren Abweichungen kommen.
Wenn Du privat oder über eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung versichert bist, übernehmen viele Versicherungen die Behandlungskosten ganz oder teilweise. Auch Beihilfestellen erstatten häufig entsprechende Anteile.
Wie viel Du tatsächlich erstattet bekommst, hängt von Deinem individuellen Versicherungsvertrag ab.
Für meine Behandlungen brauchst Du kein Rezept und keine ärztliche Verordnung.
Als Heilpraktikerin kann ich selbst Diagnosen stellen und die Rechnung direkt für Dich ausstellen.
Wichtig zu wissen:
Das Honorar wird direkt zwischen uns vereinbart und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob und in welcher Höhe Deine Versicherung die Kosten übernimmt.
Gesetzliche Krankenkassen
Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung ist leider nicht möglich.
Wenn Du gesetzlich versichert bist, kann eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen sinnvoll sein.
Gerne kannst Du mich ansprechen, wenn Du Fragen dazu hast oder Unterstützung bei der Auswahl brauchst.
Kosten Selbstzahler/innen
Mein Stundenhonorar für Selbstzahler/innen beträgt 95 Euro.
Terminabsage & Ausfallhonorar
Solltest Du einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Dich, spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.
Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird das volle Honorar berechnet, da ich mir diesen Zeitraum verbindlich für Dich freihalte.